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Fahrverbot in Belgien und den Niederlanden – 2025

4 August '25

Lesezeit 6 Minuten

Der Güterkraftverkehr durch Belgien und die Niederlande unterliegt besonderen Beschränkungen – insbesondere für übergroße Transporte und Gefahrguttransporte.

Die Vorschriften regeln nicht nur die Tage und Zeiten, an denen Fahrzeuge fahren dürfen, sondern beziehen sich auch auf bestimmte Straßen- und Autobahnabschnitte, Wetterbedingungen und die Art der beförderten Güter.

In diesem Artikel finden Sie aktuelle Informationen zu den Lkw-Fahrverboten im Jahr 2025 in Belgien und den Niederlanden, einschließlich einer Auflistung der betroffenen Strecken und Hinweise zur Beantragung der entsprechenden Genehmigungen.

Dies ist unverzichtbares Wissen für alle, die im internationalen Straßengüterverkehr eine Fahrt durch diese beiden Benelux-Länder planen.

Fahrverbote Belgien – übergroße Transporte

In Belgien gelten detaillierte Vorschriften für den Verkehr von übergroßen Fahrzeugen. Diese gelten sowohl für Autobahnen als auch für andere Straßen.

Diese Vorschriften dienen der Erhöhung der Sicherheit und der Minimierung von Verkehrsbehinderungen – insbesondere zu Stoßzeiten und an Feiertagen.

Beschränkungen für den Schwerlastverkehr auf Autobahnen

Der Schwerlastverkehr ist auf Autobahnen verboten:

  • von Samstag 06:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr – für Fahrzeuge mit Sonderladungen,
  • täglich von 06:00 bis 21:00 Uhr – für Transporte von Sonderladungen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Breite über 3,5 m,
    • Länge über 30 m,
    • Höhe über 4,3 m,
  • von 16:00 Uhr am Tag vor dem Feiertag bis 09:00 Uhr am folgenden Tag (nach dem Feiertag) – für Fahrzeuge mit Sonderladungen.

Liste der belgischen Feiertage, an denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Sonderladungen gilt

DATUM FEIERTAG
1. Januar Neujahr
20. April Ostern
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
29. Mai Christi Himmelfahrt
8. und 9. Juni Pfingsten
21. Juli Nationalfeiertag Belgiens
15. August Mariä Himmelfahrt
1. November Allerheiligen
11. November Waffenstillstandstag
25. Dezember Weihnachten

Die Beschränkungen gelten von 16:00 Uhr am Tag vor dem Feiertag bis 09:00 Uhr am folgenden Tag.

Verbote auf Autobahnen zu Stoßzeiten

Darüber hinaus gelten in Belgien während der Hauptverkehrszeiten Fahrverbote für übergroße Fahrzeuge auf ausgewählten Autobahnabschnitten rund um die größten Städte.

Die Verbote gelten von 6:00 bis 9:00 Uhr und von 16:00 bis 21:00 Uhr und betreffen folgende Straßen:

  • R0 – Umgehungsstraße von Brüssel,
  • R1 – Umgehungsstraße von Antwerpen (zwischen den Anschlussstellen Nr. 2 und 6),
  • R9 – sogenannte kleine Umgehungsstraße von Charleroi,
  • A604-A15 (Anschlussstelle Seraing-Hognoul) und Anschlussstelle Loncin – in Richtung Seraing-Hognul,
  • Verbindung der Autobahn Lüttich (E40/E42-E25) zwischen Burenville (Kreuzung Nr. 33) und Tillf (Kreuzung Nr. 42) sowie A003 zwischen den Kreuzungen Loncin und Cheratte.

Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen nach Brüssel

Auf ausgewählten Abschnitten der Autobahnen nach Brüssel gelten vorübergehende Fahrverbote für übergroße Fahrzeuge.

Diese Beschränkungen gelten:

  • in Richtung Brüssel: von 06:00 bis 09:00 Uhr,
  • aus Brüssel (d. h. in Gegenrichtung): von 16:00 bis 21:00 Uhr.

Das Verbot gilt für folgende Strecken:

  • A1 (E19) Brüssel – Antwerpen: Abschnitt zwischen Mechelen und Brüssel,
  • A3 (E40) Brüssel – Lüttich: Abschnitt zwischen Heverlee (Kreuzung E40/E314) und Brüssel,
  • A4 (E411) Brüssel – Namur: auf der Strecke von Wavre (Kreuzung Nr. 8) bis Brüssel,
  • A7 (E19) Brüssel – Mons: Abschnitt zwischen Halle und Brüssel,
  • A10 (E40) Brüssel – Ostende: Abschnitt zwischen Aalst und Brüssel.

Fahrbeschränkungen für Lkw auf Landstraßen

Außerhalb der Autobahnen ist der Transport von Sonderfahrzeugen verboten:

  • von Samstag 06:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr – bei nicht standardmäßigen Ladungen,
  • an Feiertagen (vorher in der Tabelle aufgeführt): von 16:00 Uhr des Vortages bis 06:00 Uhr des folgenden Tages – für übergroße Transporte,
  • täglich von 06:00 bis 21:00 Uhr – für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 4 m oder einer Länge von mehr als 30 m.

In einigen Städten, wie z. B. Brüssel, Antwerpen, Brügge, Mons oder Lüttich, gilt für übergroße Fahrzeuge ein Fahrverbot zwischen 7:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 18:00 Uhr.

In der Ferienzeit – vom 27. Juni bis zum 4. September – gilt für diese Art von Transporten freitags eine zusätzliche Beschränkung von 15:00 bis 22:00 Uhr.

Wetterbedingungen und Verkehrszeichen

Der Transport von übergroßen Fahrzeugen ist in Belgien in folgenden Zeiträumen verboten:

  • bei Schnee oder Eis auf der Straße,
  • Sichtweite unter 200 Metern (z. B. Nebel, starker Regen).

Es ist auch zu beachten, dass für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t bei Regen und Schneefall ein absolutes Überholverbot gilt.

Weitere Ausnahmen gelten in Tunneln und auf Straßen, die mit den Schildern C24a, C24b und C24c gekennzeichnet sind. Diese betreffen ADR-Transporte (Transport gefährlicher Güter – z. B. in Tankwagen) von radioaktiven Stoffen und wassergefährdenden Stoffen.

Fahrverbot in den Niederlanden – übergroßer Transport

Fahrverbot Niederlande

Auch in den Niederlanden gelten strenge gesetzliche Vorschriften für den Verkehr von Fahrzeugen, die übergroße Transporte durchführen. Diese sollen den Verkehrsfluss und die Sicherheit gewährleisten, insbesondere zu Stoßzeiten und bei schwierigen Straßenverhältnissen.

Vorübergehende Fahrverbote für Lkw in den Niederlanden

Der Transport von übergroßen Fahrzeugen unterliegt in den Niederlanden folgenden Beschränkungen:

  • An Werktagen:
    • Fahrverbot von 07:00 bis 10:00 Uhr (im Westen des Landes ab 06:00 Uhr),
    • Fahrverbot von 16:00 bis 18:00 Uhr (im Westen des Landes bis 20:00 Uhr).
  • An Wochenenden:
    • Fahrverbot von Samstag 09:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr – (es gibt Ausnahmen, die die Durchfahrt erlauben).
  • Bei ungünstigen Wetterbedingungen gilt das Verbot:
    • bei eingeschränkter Sicht – weniger als 200 m,
    • bei rutschiger Fahrbahn (Schnee, Eis, starker Regen).

Anforderungen und Ausnahmen

Für übergroße Transporte ist eine spezielle Genehmigung erforderlich, die vom Service Bureau Ontheffingen (SBO) ausgestellt wird – einer Stelle, die Sondertransporte im ganzen Land überwacht.

Kontakt zum SBO: Tel.: +31 79 345 8134

Keine Genehmigung erforderlich für:

  • Fahrzeuge, die unteilbare Ladungen mit einer Länge von maximal 22 Metern und einer Breite von maximal 3 Metern befördern,
  • selbstfahrende Kräne (bis zu 5 Achsen und mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 60 Tonnen).

Routenplanung – Belgien und Niederlande

Der Transport von übergroßen Fahrzeugen in Belgien und den Niederlanden erfordert von Fahrern und Spediteuren nicht nur die Kenntnis der örtlichen Vorschriften, sondern vor allem eine präzise Planung. Beide Länder haben zahlreiche Verkehrsbeschränkungen für übergroße Fahrzeuge, die sich je nach Zeit, Ort und Wetterbedingungen unterscheiden und deren Verletzung schwerwiegende Folgen haben kann.

Um das Risiko von Stillstand, Umkehrungen auf der Strecke und Geldstrafen zu vermeiden, lohnt es sich, moderne Tools zur Unterstützung der Logistik zu nutzen.

HOGS Maps ist eine Lösung, die die Verwaltung von übergroßen Transporten in Europa – einschließlich auf Strecken durch Belgien und die Niederlande – erleichtert. Dank ständig aktualisierter Daten, u. a. zu Fahrverboten, ermöglicht dieses Tool:

✅ Überprüfung von Beschränkungen hinsichtlich Fahrzeiten, Feiertagen und Wetterbedingungen,

✅ die Auswahl der optimalen Route gemäß den geltenden Vorschriften,

✅ die Analyse der Transportkosten, Tarife und voraussichtlichen Lieferzeiten,

✅ den Vergleich alternativer Routen unter Berücksichtigung von Umleitungen und Tunneln.

Mit HOGS Maps werden Sondertransporte durch Belgien und die Niederlande vorhersehbarer und vorschriftsmäßig.

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Zusammenfassung

Sowohl Belgien als auch die Niederlande haben strenge Vorschriften für den Verkehr von übergroßen Fahrzeugen auf ihrem Gebiet.

Die Vorschriften umfassen Fahrverbote für Lkw dieser Art an Wochenenden und Feiertagen sowie während der morgendlichen und nachmittäglichen Hauptverkehrszeiten und bei schwierigen Wetterbedingungen. Auf ausgewählten Autobahnabschnitten wurden zusätzliche Beschränkungen eingeführt. Darüber hinaus unterliegen ADR-Transporte besonderen Verboten auf Straßen und in Tunneln, die mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind.

Eine gute Vorbereitung und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen sind entscheidend, um Strafen und ungeplante Ausfallzeiten während der Fahrt zu vermeiden. Bei der Routenplanung empfiehlt es sich, Tools wie HOGS Maps zu nutzen, die Transportunternehmen dabei unterstützen, die Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit und Effizienz von Spezialtransporten zu erhöhen.

Weitere nützliche Informationen zu Fahrverboten für Lkw in Europa:

Fahrverbot in Frankreich >>>

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Autor

Michał Noga

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