26 Mai '25
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In Deutschland gelten detaillierte Vorschriften zum Lkw-Fahrverbot, die die Sicherheit im StraĂenverkehr verbessern und das Verkehrsaufkommen zu bestimmten Zeiten verringern sollen.
Diese Verbote gelten vor allem fĂŒr Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie fĂŒr alle Lkw mit AnhĂ€ngern und SattelzĂŒgen â unabhĂ€ngig von ihrem Gewicht.
In ganz Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr ein Fahrverbot fĂŒr Lkw.
Im Jahr 2025 gelten in Deutschland Ă€hnliche Regeln fĂŒr Lkw-Fahrverbote wie in den vergangenen Jahren.
Hier ist die vollstÀndige Liste der Lkw-Fahrverbote an Feiertagen:
DATUM | FEIERTAG | BUNDESLAND |
---|---|---|
1. Januar 2025 | Neujahr | alle |
18. April 2025 | Karfreitag | alle |
21. April 2025 | Ostermontag | alle |
1. Mai 2025 | Tag der Arbeit | alle |
29. Mai 2025 | Christi Himmelfahrt | alle |
9. Juni 2025 | Pfingsten | alle |
19. Juni 2025 | Fronleichnam | Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
3. Oktober 2025 | Tag der Deutschen Einheit | alle |
31. Oktober 2025 | Reformationstag | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThĂŒringen |
1. November 2025 | Allerheiligen | Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
25. Dezember 2025 | Erster Weihnachtsfeiertag | alle |
26. Dezember 2025 | Zweiter Weihnachtsfeiertag | alle |
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WĂ€hrend der Ferienzeit gilt ein zusĂ€tzliches Verbot vom 1. Juli bis zum 31. August und umfasst Samstage von 7:00 bis 20:00 Uhr. Das Ferienverbot gilt nicht fĂŒr das gesamte StraĂennetz, sondern wurde fĂŒr ausgewĂ€hlte Abschnitte von Autobahnen und BundesstraĂen erlassen.
Ziel dieser BeschrÀnkungen ist es, den Reiseverkehr zu erleichtern und Staus wÀhrend der verkehrsreichen Urlaubszeit zu verringern.
Es gibt einige Ausnahmen von den geltenden Fahrverboten. Diese betreffen den Transport von GĂŒtern und Fahrzeugen, die folgende GĂŒter befördern:
Die Verbote gelten auch nicht fĂŒr Fahrzeuge, die in NotfĂ€llen Hilfe leisten oder an der Beseitigung von UnfĂ€llen beteiligt sind.
Um von der Ausnahme vom Fahrverbot fĂŒr Lastkraftwagen Gebrauch zu machen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zustĂ€ndigen Verkehrsbehörde des Bezirks/Landkreises gestellt werden, in dem die Beladung erfolgt oder der Firmensitz liegt.
Dem Antrag sind eine Kopie der Fahrzeugzulassung und die Beförderungsdokumente beizufĂŒgen.
Vor der Fahrt durch Deutschland, insbesondere in Zeiten mit Fahrverboten, empfiehlt es sich, die Reise unter BerĂŒcksichtigung der geltenden BeschrĂ€nkungen sorgfĂ€ltig zu planen. So können unvorhergesehene Verzögerungen und mögliche Strafen vermieden werden.
Verwenden Sie zur Routenplanung am besten moderne Tools wie HOGS Maps, die Ihre Arbeit beschleunigen und die RentabilitÀt Ihres Transports steigern.
Das Tool zeigt Ihnen nicht nur die geltenden Fahrverbote an, sondern hilft Ihnen auch dabei:
Die Nichtbeachtung geltender Fahrverbote kann sowohl fĂŒr den Fahrer als auch fĂŒr den Fahrzeughalter hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Die Höhe der Geldstrafe hĂ€ngt von der Art des VerstoĂes und den BegleitumstĂ€nden ab.
Ein VerstoĂ gegen das Fahrverbot durch einen Lkw-Fahrer wird mit einer Geldstrafe von 120 Euro geahndet.
Der EigentĂŒmer eines Transportunternehmens oder Spediteur, der das Fahrzeug trotz eines geltenden Verbots in Betrieb genommen und/oder zugelassen hat, kann mit einer Geldstrafe von 570 Euro belegt werden.
Bei VerstöĂen, die bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, können die Fahrer verpflichtet werden, die Fahrt bis zum Ende der Sperrzeit sofort einzustellen, was mit zusĂ€tzlichen Kosten, z. B. fĂŒr das Parken, verbunden sein kann.
WĂ€hrend der Zeiten, in denen Fahrverbote fĂŒr Lkw gelten (Sonntage, Feiertage, Ferien-Samstage), fĂŒhrt die deutsche Polizei und die Kontrollbehörden verstĂ€rkte Kontrollen auf Autobahnen, BundesstraĂen und in GrenznĂ€he durch.
Diese Kontrollen sind sehr streng, und VerstöĂe werden in der Regel sofort mit einem BuĂgeld geahndet.
Die Kenntnis und Einhaltung der Lkw-Fahrverbote in Deutschland ist einer der wichtigsten Aspekte fĂŒr einen sicheren und effizienten Transport.
Durch regelmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung der aktuellen Vorschriften und eine unter BerĂŒcksichtigung der geltenden BeschrĂ€nkungen erfolgende Routenplanung lassen sich Probleme vermeiden und ein reibungsloser Ablauf der TransportauftrĂ€ge gewĂ€hrleisten.
Das Fahrverbot in Deutschland gilt nicht fĂŒr Fahrzeuge, die gefĂ€hrliche GĂŒter, frische Lebensmittel und Postsendungen befördern. DarĂŒber hinaus gilt das Verbot nicht fĂŒr Fahrzeuge, die in NotfĂ€llen Hilfe leisten.
Er gilt auch nicht fĂŒr Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von weniger als 7,5 Tonnen, es sei denn, diese sind (im Falle der Lastkraftwagen) mit SattelanhĂ€ngern oder AnhĂ€ngern gekoppelt.
Ja, am 1. November, dem Allerheiligentag, gilt in ausgewĂ€hlten BundeslĂ€ndern Deutschlands ein Fahrverbot fĂŒr Lastkraftwagen. Dies sind die folgenden BundeslĂ€nder: Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-WĂŒrttemberg und Bayern.
Das Verbot gilt fĂŒr den Verkehr von Lastkraftwagen mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht (ZGG) von mehr als 7,5 Tonnen und betrifft alle Lastkraftwagen mit AnhĂ€ngern und SattelanhĂ€ngern. Es gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Das Fahrverbot gilt an allen Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr. ZusĂ€tzlich gilt das Verbot wĂ€hrend der Ferienzeit (1. Juli bis 31. August) auch samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr auf ausgewĂ€hlten StraĂenabschnitten.