19 Mai '25
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Frankreich setzt seit vielen Jahren konkrete MaĂnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der LebensqualitĂ€t seiner BĂŒrger um.
Eine der MaĂnahmen in dieser Richtung ist das Fahrverbot fĂŒr Lkw an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten. Die EinfĂŒhrung dieser Regelung zielt darauf ab, die Abgasemissionen zu reduzieren, den Verkehr zu entlasten und die Sicherheit im StraĂenverkehr zu verbessern.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche BeschrĂ€nkungen auf französischen StraĂen gelten, welche GĂŒter vom Fahrverbot ausgenommen sind und welche Strafen bei VerstöĂen drohen.
Wann gilt das Lkw-Fahrverbot in Frankreich?
Ferien â geltende Fahrverbote
Fahrverbot in den Regionen Ăle-de-France und Auvergne-RhĂŽne-Alpes
BuĂgelder bei VerstöĂen gegen das Verbot
Das Lkw-Fahrverbot in Frankreich gilt sowohl fĂŒr inlĂ€ndische als auch fĂŒr auslĂ€ndische Fahrzeuge.
Das Verbot gilt hauptsĂ€chlich fĂŒr Lkw mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen, ĂŒber die Sie weiter unten in diesem Artikel mehr erfahren.
Die Verbote gelten an Wochenenden und bestimmten Feiertagen. Die strengsten BeschrĂ€nkungen gelten fĂŒr den Zeitraum von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr. In den Ferienzeiten und an nationalen Feiertagen kann der Geltungsbereich des Verbots erweitert und seine GĂŒltigkeit an den erhöhten Touristenverkehr angepasst werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Verbot in einigen FĂ€llen bereits am Freitagabend beginnen und bis Montagmorgen dauern kann.
Allgemeine Regeln â Das Lkw-Fahrverbot in Frankreich gilt in folgenden ZeitrĂ€umen:
Im Jahr 2025 gelten in Frankreich an folgenden Feiertagen und gesetzlichen Feiertagen Fahrverbote fĂŒr Lkw:
DATUM | FEIERTAG | REGION / DEPARTEMENT |
---|---|---|
1. Januar | Neujahr | alle |
18. April | Karfreitag | Moselle, Oberrhein und Niederrhein |
20. April | Ostern â Ostersonntag | alle |
21. April | Ostermontag | alle |
1. Mai | Tag der Arbeit | alle |
8. Mai | Tag des Sieges | alle |
29. Mai | Christi Himmelfahrt | alle |
14. Juli | Nationalfeiertag Frankreichs | alle |
15. August | MariÀ Himmelfahrt | alle |
1. November | Allerheiligen | alle |
11. November | Waffenstillstandstag 1918 | alle |
25. Dezember | Weihnachten | alle |
26. Dezember | zweiter Tag der Weihnachtsfeiertage | Mosel, Oberrhein und Niederrhein |
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Im Sommer 2025 wurden zusĂ€tzliche BeschrĂ€nkungen fĂŒr Lkw mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen eingefĂŒhrt.
GemÀà den Vorgaben gilt das Fahrverbot an folgenden Samstagen von 7:00 bis 19:00 Uhr:
Das Verbot gilt fĂŒr das gesamte StraĂennetz.
DarĂŒber hinaus wurden fĂŒr die Wintermonate auf den StraĂen der Region Auvergne-RhĂŽne-Alpes (fr. Auvergne-RhĂŽne-Alpes) VerkehrsbeschrĂ€nkungen fĂŒr die Samstage 8., 15. und 22. Februar sowie 1. und 8. MĂ€rz 2025 eingefĂŒhrt. An diesen Tagen dĂŒrfen Lkw zwischen 7:00 und 18:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 0:00 Uhr nicht fahren.
Bei der Routenplanung sollten Sie diese Verbote berĂŒcksichtigen, um unvorhergesehene Stopps und VerspĂ€tungen zu vermeiden.
In der Region Ăle-de-France gelten ebenfalls zusĂ€tzliche VerkehrsbeschrĂ€nkungen fĂŒr Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Neben den allgemeinen Fahrverboten wurden detaillierte BeschrĂ€nkungen fĂŒr bestimmte Tage und Uhrzeiten eingefĂŒhrt.
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die folgenden Samstage im Sommer: 5., 12., 19. und 26. Juli sowie 2., 16. und 23. August 2025, an denen der Verkehr fĂŒr solche Fahrzeuge von 7:00 bis 19:00 Uhr vollstĂ€ndig eingestellt, aber von 19:00 bis Mitternacht erlaubt ist.
DarĂŒber hinaus sind die Vorschriften fĂŒr Paris selbst zu beachten.
Bei der Planung einer Route durch die Ăle-de-France sollten Sie diese EinschrĂ€nkungen berĂŒcksichtigen, um unvorhergesehene Verzögerungen zu vermeiden und Ihren Transportplan an die geltenden Vorschriften anzupassen.
Beachten Sie auch, dass es Ausnahmen von diesen Verboten gibt, beispielsweise fĂŒr den Transport von thermisch empfindlichen GĂŒtern und andere Sonderfahrten wie den saisonalen Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Bevor Sie sich auf den Weg durch Frankreich machen, insbesondere in Zeiten mit Verkehrsverboten, sollten Sie Ihre Reise unter BerĂŒcksichtigung der geltenden BeschrĂ€nkungen sorgfĂ€ltig planen. So vermeiden Sie unerwartete Unterbrechungen Ihrer Reise und mögliche Strafen.
Am besten nutzen Sie moderne Tools wie HOGS Maps, die Ihnen die Organisation des Transports erleichtern und dessen RentabilitÀt steigern.
Dieses Tool informiert Sie nicht nur ĂŒber aktuelle Fahrverbote, sondern hilft Ihnen auch dabei:
So wird Ihre Reise durch Frankreich und andere europÀische LÀnder reibungsloser und effizienter.
In Frankreich gelten bestimmte Ausnahmen von der Fahrverbotsregelung fĂŒr Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Ausgenommen von den BeschrĂ€nkungen sind Fahrzeuge, die Transporte von besonderer Bedeutung oder dringende Transporte durchfĂŒhren.
â Transport lebender Tiere â sofern diese mindestens die HĂ€lfte der LadeflĂ€che des Fahrzeugs einnehmen. Ausgenommen sind auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, die leicht verderbliche Produkte wie Milchprodukte, Fleisch, Fisch sowie frisches Obst und GemĂŒse transportieren.
Bei Mehrfachlieferungen können nach Erreichen der ersten Entladestelle weitere Lieferungen ohne EinschrÀnkungen in derselben Region und den angrenzenden Regionen erfolgen.
â Beförderung von AusrĂŒstung fĂŒr Veranstaltungen â Fahrzeuge, die AusrĂŒstung fĂŒr Veranstaltungen liefern, die am selben oder am nĂ€chsten Tag stattfinden.
â Transport von Feuerwerkskörpern, wenn diese innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung verwendet werden sollen.
â Beförderung von verflĂŒssigten Kohlenwasserstoffgasen NOS (UN1965) und Erdölprodukten (UN1202, 1203, 1223) fĂŒr Sportveranstaltungen, wenn die Notwendigkeit der Lieferung eine Beförderung am selben oder am Vortag rechtfertigt.
â Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.
â UmzĂŒge von BĂŒros und Fabriken innerhalb von StĂ€dten.
â Fahrzeuge fĂŒr den Verkauf im Umkreis der Region, aus der der Transport stammt, und in benachbarten Regionen.
â Lufttransport, einschlieĂlich der Lieferung von Waren im Zusammenhang mit der Abfertigung von FlĂŒgen.
â Beförderung von KrankenhausabfĂ€llen, BettwĂ€sche fĂŒr medizinische Einrichtungen und medizinischen GĂŒtern, die fĂŒr das Funktionieren des Gesundheitswesens erforderlich sind.
â Beförderung von medizinischen Gasen und industriellen GerĂ€ten fĂŒr die Gammabestrahlung.
â Leere Fahrzeuge, die nach Abschluss der Lieferung in die Region des letzten Entladeortes oder in benachbarte Regionen zurĂŒckkehren.
Dank dieser Ausnahmen können bestimmte Transporte trotz der geltenden Verbote durchgefĂŒhrt werden. Es wird jedoch empfohlen, die detaillierten Vorschriften fĂŒr Ausnahmen fĂŒr bestimmte Tage und Strecken im Voraus zu ĂŒberprĂŒfen.
Die Nichteinhaltung des Fahrverbots in Frankreich ist mit hohen Geldstrafen und zusÀtzlichen Sanktionen verbunden.
Die Geldstrafe betrĂ€gt 750 Euro fĂŒr natĂŒrliche Personen und 3.750 Euro fĂŒr juristische Personen. Bei VerstöĂen auf einer StraĂe oder einem Abschnitt, auf dem eine Umfahrung der gefĂ€hrlichen Abfahrt oder des Tunnels nicht möglich ist, erhöht sich die Strafe auf 1.500 Euro. ZusĂ€tzlich kann dem Fahrer eine Fahrverbot fĂŒr bis zu drei Jahre auferlegt werden. Der VerstoĂ fĂŒhrt auĂerdem automatisch zu drei Strafpunkten.
Das Fahrverbot fĂŒr Lkw in Frankreich im Jahr 2025 soll, wie in anderen europĂ€ischen LĂ€ndern auch, die LuftqualitĂ€t und die Verkehrssicherheit verbessern und umweltfreundlichere Verkehrsmittel fördern.
Obwohl diese Regelungen bei Transportunternehmen und Fahrern auf Widerstand stoĂen, können ihre langfristigen Vorteile positive Auswirkungen sowohl fĂŒr die Umwelt als auch fĂŒr die gesamte Wirtschaft haben.
Transportunternehmen mĂŒssen sich an die Vorschriften anpassen und alternative Routen und Liefermethoden planen, was manchmal Investitionen in moderne Tools zur Analyse optimaler Fahrten oder in andere Transportmethoden wie Schiene oder Wasserverkehr erfordern kann.