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Fahrverbot Luxemburg – 2025

18 August '25

Lesezeit 4 Minuten

Luxemburg ist zwar ein kleines Land, spielt jedoch eine sehr wichtige Rolle im europĂ€ischen GĂŒterverkehr – insbesondere zwischen Deutschland, Belgien und Frankreich. Im Jahr 2025 gelten in diesem Land genau festgelegte Fahrverbote fĂŒr Lkw, die samstags, sonntags und an Feiertagen sowie an ausgewĂ€hlten zusĂ€tzlichen Tagen gelten – unter BerĂŒcksichtigung der Transportrichtung.

Wichtig ist, dass Fahrer bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die Vorschriften in das Land, aus dem sie gestartet sind, oder zum Verladeort zurĂŒckgeschickt werden können.

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen: Zeiten der Verbote, Ausnahmen und praktische Hinweise zum Transitverkehr in Luxemburg.

Fahrverbot fĂŒr Lkw ĂŒber 7,5 t in Luxemburg

Das Fahrverbot fĂŒr Lkw in Luxemburg soll den Verkehr wĂ€hrend der Hauptverkehrszeiten verbessern und LĂ€rm und Abgasemissionen an arbeitsfreien Tagen reduzieren.

Die Vorschriften gelten fĂŒr Lastkraftwagen mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen – mit oder ohne AnhĂ€nger – und betreffen das gesamte Straßennetz und die Autobahnen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Fahrtrichtung zu widmen – es gelten unterschiedliche Sperrzeiten fĂŒr Fahrzeuge, die in Richtung Deutschland fahren, und fĂŒr Fahrzeuge, die in Richtung Frankreich fahren.

Wann gilt das Fahrverbot in Luxemburg – allgemeine Regeln

Die Fahrverbote in Luxemburg hÀngen von der Fahrtrichtung ab:

  • Verkehr in Richtung Frankreich (aus Belgien/Deutschland):
    Gilt von Samstag 21:30 Uhr (oder vom Tag vor dem Feiertag) bis 21:45 Uhr* an Sonn- und Feiertagen.
  • Verkehr in Richtung Deutschland (aus Belgien/Frankreich):
    Gilt ab Samstag 23:30 Uhr (oder ab dem Vorabend eines Feiertags) bis 21:45 Uhr* an Sonn- und Feiertagen.

* Einige Quellen geben 22:00 Uhr an, dies ist jedoch eine falsche Angabe.

Die oben genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr zusĂ€tzliche Feiertage in den ZiellĂ€ndern, auch wenn diese in Luxemburg keine Feiertage sind. Transportunternehmen sollten dies bei der Planung ihrer Routen und Abfahrtszeiten berĂŒcksichtigen.

Fahrverbote in Luxemburg und Feiertage – 2025

Die Fahrverbote gelten auch an gesetzlichen Feiertagen in Luxemburg und an ausgewÀhlten offiziellen Feiertagen in Deutschland und Frankreich.

DATUMFEIERTAGIN WELCHEM LANDWIE GILT DAS VERBOT
1. Januar NeujahrLuxemburgim ganzen Land
18. April KarfreitagDeutschlandin Richtung Deutschland
21. April OstermontagLuxemburgim ganzen Land
1. Mai Tag der ArbeitLuxemburgim ganzen Land
8. Mai Tag des SiegesFrankreichin Richtung Frankreich
9. Mai EuropatagLuxemburgim ganzen Land
29. Mai Christi HimmelfahrtLuxemburgim ganzen Land
9. JuniPfingstenLuxemburgim ganzen Land
19. JuniFronleichnamDeutschlandin Richtung Deutschland
23. JuniNationalfeiertagLuxemburgim ganzen Land
14. Juli Nationalfeiertag FrankreichsFrankreichin Richtung Frankreich
15. August MariÀ HimmelfahrtLuxemburgim ganzen Land
3. Oktober Tag der Deutschen EinheitDeutschlandin Richtung Deutschland
1. November AllerheiligenLuxemburgim ganzen Land
11. November Tag des Waffenstillstands von 1918Frankreichin Richtung Frankreich
25. Dezember Weihnachten – erster TagLuxemburgim ganzen Land
26. Dezember Weihnachten – zweiter TagLuxemburgim ganzen Land

Transitverkehr durch Luxemburg – vorgeschriebene Routen

Luxemburg ist trotz seiner geringen GrĂ¶ĂŸe sehr streng in Bezug auf den Transitverkehr von Lastkraftwagen. Transportunternehmen können ihre Route nicht frei wĂ€hlen. Es gelten klar festgelegte Routen, auf denen Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren dĂŒrfen.

Lkw im Transit dĂŒrfen nur Straßen benutzen, die mit speziellen Verkehrsschildern mit dem Symbol 3,5 t und der angegebenen Richtung „Transit Belgien”, „Transit Deutschland”, „Transit Frankreich” oder in beide Richtungen mit der Aufschrift „Transit Deutschland/Frankreich” gekennzeichnet sind.

Diese Beschilderung ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der zulÀssigen Transportkorridore.

Ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften fĂŒhrt nicht nur zu einem Bußgeld – der Fahrer kann auch in das Land, aus dem er gestartet ist, oder zum Verladeort zurĂŒckgeschickt werden.

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Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot in Luxemburg

Obwohl in Luxemburg strenge Fahrverbote fĂŒr Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gelten, sehen die Vorschriften eine Reihe von Ausnahmen vor. Von den BeschrĂ€nkungen ausgenommen sind vor allem Fahrzeuge, die Transporte durchfĂŒhren, die aus logistischen GrĂŒnden, zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung und zur GewĂ€hrleistung der Sicherheit erforderlich sind.

Ausgenommen von der BeschrĂ€nkung sind unter anderem Fahrzeuge, die lebende Tiere, frische Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft (einschließlich Obst, GemĂŒse, Backwaren) sowie Schnittblumen, Pflanzen und Topfpflanzen befördern. Der Verkehr leerer Lastkraftwagen ist ebenfalls erlaubt, wenn ihre Route in direktem Zusammenhang mit dieser Art von Transport steht, sofern der Transport in Richtung Deutschland erfolgt.

Ausgenommen von den BeschrĂ€nkungen sind auch Fahrzeuge, die am kombinierten Verkehr (Schiene-Straße) beteiligt sind, sofern ihre Strecke 200 km nicht ĂŒberschreitet und sie Verbindungen in Richtung Deutschland betreffen. DarĂŒber hinaus gelten die Verbote nicht fĂŒr Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, der Polizei, des MilitĂ€rs, des Zolls sowie fĂŒr Abschleppfahrzeuge in NotfĂ€llen.

In besonderen FĂ€llen kann auch eine individuelle Genehmigung vom Verkehrsminister erteilt werden. Dies gilt fĂŒr Fahrten, die fĂŒr die Aufrechterhaltung der industriellen Produktion, die Vermeidung von Lieferverzögerungen oder fĂŒr öffentliche Dienstleistungen zur Deckung des lokalen Bedarfs erforderlich sind.

Alle Ausnahmen mĂŒssen ordnungsgemĂ€ĂŸ dokumentiert sein – und die erhaltene Fahrgenehmigung, die die Ausnahme bestĂ€tigt, ist den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzulegen.

Zusammenfassung

In Luxemburg gelten 2025 prĂ€zise Fahrverbote fĂŒr Lkw mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die je nach Fahrtrichtung und Wochentag unterschiedlich sind. Die BeschrĂ€nkungen gelten sowohl an Wochenenden als auch an Feiertagen – auch an bestimmten Feiertagen in den NachbarlĂ€ndern.

Viele Transportarten sind jedoch von der BeschrĂ€nkung ausgenommen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfĂŒllen und ĂŒber die erforderlichen Dokumente verfĂŒgen. DarĂŒber hinaus ist die Durchfahrt durch das Land streng geregelt und nur auf bestimmten Strecken erlaubt.

Vor der Einreise nach Luxemburg sollten Sie die Zeiten der Verbote, mögliche Ausnahmen und die Route ĂŒberprĂŒfen, um hohe Strafen oder sogar eine ZwangsrĂŒckfĂŒhrung des Fahrzeugs zu vermeiden.

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Autor

MichaƂ Noga

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