18 August '25
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Luxemburg ist zwar ein kleines Land, spielt jedoch eine sehr wichtige Rolle im europĂ€ischen GĂŒterverkehr â insbesondere zwischen Deutschland, Belgien und Frankreich. Im Jahr 2025 gelten in diesem Land genau festgelegte Fahrverbote fĂŒr Lkw, die samstags, sonntags und an Feiertagen sowie an ausgewĂ€hlten zusĂ€tzlichen Tagen gelten â unter BerĂŒcksichtigung der Transportrichtung.
Wichtig ist, dass Fahrer bei VerstöĂen gegen die Vorschriften in das Land, aus dem sie gestartet sind, oder zum Verladeort zurĂŒckgeschickt werden können.
In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen: Zeiten der Verbote, Ausnahmen und praktische Hinweise zum Transitverkehr in Luxemburg.
Das Fahrverbot fĂŒr Lkw in Luxemburg soll den Verkehr wĂ€hrend der Hauptverkehrszeiten verbessern und LĂ€rm und Abgasemissionen an arbeitsfreien Tagen reduzieren.
Die Vorschriften gelten fĂŒr Lastkraftwagen mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen â mit oder ohne AnhĂ€nger â und betreffen das gesamte StraĂennetz und die Autobahnen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Fahrtrichtung zu widmen â es gelten unterschiedliche Sperrzeiten fĂŒr Fahrzeuge, die in Richtung Deutschland fahren, und fĂŒr Fahrzeuge, die in Richtung Frankreich fahren.
Die Fahrverbote in Luxemburg hÀngen von der Fahrtrichtung ab:
* Einige Quellen geben 22:00 Uhr an, dies ist jedoch eine falsche Angabe.
Die oben genannten BeschrĂ€nkungen gelten auch fĂŒr zusĂ€tzliche Feiertage in den ZiellĂ€ndern, auch wenn diese in Luxemburg keine Feiertage sind. Transportunternehmen sollten dies bei der Planung ihrer Routen und Abfahrtszeiten berĂŒcksichtigen.
Die Fahrverbote gelten auch an gesetzlichen Feiertagen in Luxemburg und an ausgewÀhlten offiziellen Feiertagen in Deutschland und Frankreich.
DATUM | FEIERTAG | IN WELCHEM LAND | WIE GILT DAS VERBOT |
---|---|---|---|
1. Januar | Neujahr | Luxemburg | im ganzen Land |
18. April | Karfreitag | Deutschland | in Richtung Deutschland |
21. April | Ostermontag | Luxemburg | im ganzen Land |
1. Mai | Tag der Arbeit | Luxemburg | im ganzen Land |
8. Mai | Tag des Sieges | Frankreich | in Richtung Frankreich |
9. Mai | Europatag | Luxemburg | im ganzen Land |
29. Mai | Christi Himmelfahrt | Luxemburg | im ganzen Land |
9. Juni | Pfingsten | Luxemburg | im ganzen Land |
19. Juni | Fronleichnam | Deutschland | in Richtung Deutschland |
23. Juni | Nationalfeiertag | Luxemburg | im ganzen Land |
14. Juli | Nationalfeiertag Frankreichs | Frankreich | in Richtung Frankreich |
15. August | MariÀ Himmelfahrt | Luxemburg | im ganzen Land |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit | Deutschland | in Richtung Deutschland |
1. November | Allerheiligen | Luxemburg | im ganzen Land |
11. November | Tag des Waffenstillstands von 1918 | Frankreich | in Richtung Frankreich |
25. Dezember | Weihnachten â erster Tag | Luxemburg | im ganzen Land |
26. Dezember | Weihnachten â zweiter Tag | Luxemburg | im ganzen Land |
Luxemburg ist trotz seiner geringen GröĂe sehr streng in Bezug auf den Transitverkehr von Lastkraftwagen. Transportunternehmen können ihre Route nicht frei wĂ€hlen. Es gelten klar festgelegte Routen, auf denen Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren dĂŒrfen.
Lkw im Transit dĂŒrfen nur StraĂen benutzen, die mit speziellen Verkehrsschildern mit dem Symbol 3,5 t und der angegebenen Richtung âTransit Belgienâ, âTransit Deutschlandâ, âTransit Frankreichâ oder in beide Richtungen mit der Aufschrift âTransit Deutschland/Frankreichâ gekennzeichnet sind.
Diese Beschilderung ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der zulÀssigen Transportkorridore.
Ein VerstoĂ gegen die geltenden Vorschriften fĂŒhrt nicht nur zu einem BuĂgeld â der Fahrer kann auch in das Land, aus dem er gestartet ist, oder zum Verladeort zurĂŒckgeschickt werden.
Obwohl in Luxemburg strenge Fahrverbote fĂŒr Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gelten, sehen die Vorschriften eine Reihe von Ausnahmen vor. Von den BeschrĂ€nkungen ausgenommen sind vor allem Fahrzeuge, die Transporte durchfĂŒhren, die aus logistischen GrĂŒnden, zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung und zur GewĂ€hrleistung der Sicherheit erforderlich sind.
Ausgenommen von der BeschrĂ€nkung sind unter anderem Fahrzeuge, die lebende Tiere, frische Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft (einschlieĂlich Obst, GemĂŒse, Backwaren) sowie Schnittblumen, Pflanzen und Topfpflanzen befördern. Der Verkehr leerer Lastkraftwagen ist ebenfalls erlaubt, wenn ihre Route in direktem Zusammenhang mit dieser Art von Transport steht, sofern der Transport in Richtung Deutschland erfolgt.
Ausgenommen von den BeschrĂ€nkungen sind auch Fahrzeuge, die am kombinierten Verkehr (Schiene-StraĂe) beteiligt sind, sofern ihre Strecke 200 km nicht ĂŒberschreitet und sie Verbindungen in Richtung Deutschland betreffen. DarĂŒber hinaus gelten die Verbote nicht fĂŒr Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, der Polizei, des MilitĂ€rs, des Zolls sowie fĂŒr Abschleppfahrzeuge in NotfĂ€llen.
In besonderen FĂ€llen kann auch eine individuelle Genehmigung vom Verkehrsminister erteilt werden. Dies gilt fĂŒr Fahrten, die fĂŒr die Aufrechterhaltung der industriellen Produktion, die Vermeidung von Lieferverzögerungen oder fĂŒr öffentliche Dienstleistungen zur Deckung des lokalen Bedarfs erforderlich sind.
Alle Ausnahmen mĂŒssen ordnungsgemÀà dokumentiert sein â und die erhaltene Fahrgenehmigung, die die Ausnahme bestĂ€tigt, ist den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzulegen.
In Luxemburg gelten 2025 prĂ€zise Fahrverbote fĂŒr Lkw mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die je nach Fahrtrichtung und Wochentag unterschiedlich sind. Die BeschrĂ€nkungen gelten sowohl an Wochenenden als auch an Feiertagen â auch an bestimmten Feiertagen in den NachbarlĂ€ndern.
Viele Transportarten sind jedoch von der BeschrĂ€nkung ausgenommen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfĂŒllen und ĂŒber die erforderlichen Dokumente verfĂŒgen. DarĂŒber hinaus ist die Durchfahrt durch das Land streng geregelt und nur auf bestimmten Strecken erlaubt.
Vor der Einreise nach Luxemburg sollten Sie die Zeiten der Verbote, mögliche Ausnahmen und die Route ĂŒberprĂŒfen, um hohe Strafen oder sogar eine ZwangsrĂŒckfĂŒhrung des Fahrzeugs zu vermeiden.
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