27 August '25
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Liechtenstein ist zwar flĂ€chenmĂ€Ăig klein, hat jedoch strenge Vorschriften fĂŒr den Schwerlastverkehr eingefĂŒhrt. Auf deren Grundlage unterliegen einige Fahrzeuge FahrbeschrĂ€nkungen, die hauptsĂ€chlich nachts sowie an Sonn- und Feiertagen gelten.
Ziel dieser Regelungen ist es, den LĂ€rm zu reduzieren, die Sicherheit im StraĂenverkehr zu verbessern und die Umwelt sowie das Leben der Einwohner des FĂŒrstentums zu schĂŒtzen.
In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen zu den Zeiten, zu denen Fahrverbote fĂŒr Lkw in Liechtenstein gelten, zu Ausnahmen, die den Verkehr in bestimmten FĂ€llen zulassen, sowie eine Liste der Feiertage im Jahr 2025, an denen die BeschrĂ€nkungen gelten.
In Liechtenstein gelten die Verbote hauptsĂ€chlich fĂŒr Lkw, darunter:
Diese BeschrĂ€nkungen gelten im gesamten FĂŒrstentum an allen Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr, d. h. von 00:00 bis 24:00 Uhr.
DarĂŒber hinaus wurde auf dem gesamten StraĂennetz des Landes ein Nachtfahrverbot eingefĂŒhrt, das von 22:00 bis 05:00 Uhr gilt â unabhĂ€ngig vom Wochentag.
Das Fahrverbot fĂŒr Lkw in Liechtenstein gilt an folgenden Feiertagen:
DATUM | FEIERTAG | VERBOTZEITEN |
---|---|---|
1. Januar | Neujahr | 00:00 â 24:00 Uhr |
6. Januar | Dreikönigstag | 00:00 â 24:00 Uhr |
2. Februar | MariĂ€ Lichtmess | 00:00 â 24:00 Uhr |
19. MĂ€rz | St. Josephstag | 00:00 â 24:00 Uhr |
21. April | Ostermontag | 00:00 â 24:00 Uhr |
1. Mai | Tag der Arbeit | 00:00 â 24:00 Uhr |
29. Mai | Christi Himmelfahrt | 00:00 â 24:00 Uhr |
9. Juni | Pfingsten | 00:00 â 24:00 Uhr |
19. Juni | Fronleichnam | 00:00 â 24:00 Uhr |
15. August | Nationalfeiertag des FĂŒrstentums Liechtenstein | 00:00 â 24:00 Uhr |
8. September | Geburt Mariens | 00:00 â 24:00 Uhr |
1. November | Allerheiligen | 00:00 â 24:00 Uhr |
8. Dezember | MariĂ€ EmpfĂ€ngnis | 00:00 â 24:00 Uhr |
25. Dezember | Weihnachten | 00:00 â 24:00 Uhr |
26. Dezember | Stephanstag / zweiter Weihnachtstag | 00:00 â 24:00 Uhr |
In Liechtenstein gelten trotz der geringen GröĂe des Landes recht strenge Vorschriften fĂŒr den Lkw-Verkehr. Die BeschrĂ€nkungen gelten sowohl an Sonn- und Feiertagen als auch in den Nachtstunden.
Daher ist es wichtig, vor jeder Fahrt durch Liechtenstein genau zu prĂŒfen, ob der geplante Termin nicht mit den geltenden Fahrverboten fĂŒr Lkw zusammenfĂ€llt.
HOGS Maps ist ein Tool, mit dem Sie unvorhergesehene Ausfallzeiten vermeiden können, dank fortschrittlicher Funktionen wie:
Bestimmte Fahrzeuge und SonderfÀlle sind von den Lkw-Fahrverboten ausgenommen, die in Liechtenstein an Sonn- und Feiertagen sowie in den Nachtstunden gelten.
Diese Regeln sind in den lokalen Vorschriften detailliert festgelegt und gelten sowohl fĂŒr den regulĂ€ren Verkehr als auch fĂŒr Ausnahmesituationen.
Das Fahrverbot gilt nicht fĂŒr den Transport von:
DarĂŒber hinaus gilt das Verbot nicht fĂŒr landwirtschaftliche Traktoren und andere Kraftfahrzeuge mit AnhĂ€ngern, sofern diese ausschlieĂlich fĂŒr Fahrten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen TĂ€tigkeiten genutzt werden.
Wenn eine Fahrt am Sonntag oder in den Nachtstunden unbedingt notwendig ist und nicht anders organisiert werden kann, kann man eine Genehmigung beantragen.
Dies gilt unter anderem fĂŒr:
Wenn eine solche Genehmigung erteilt wurde, ist es zulĂ€ssig, bis zu 25 % des Ladevolumens des Fahrzeugs mit anderen GĂŒtern zu beladen.
Die Genehmigungen werden von der Strassenverkehrsbehörde in Liechtenstein erteilt. Beginnt die Fahrt auf Schweizer Gebiet, ist der Antrag bei der zustÀndigen kantonalen Behörde dieses Landes zu stellen.
Jede solche Genehmigung gilt sowohl fĂŒr Liechtenstein als auch fĂŒr die gesamte Schweiz.
Das Lkw-Fahrverbot in Liechtenstein im Jahr 2025 gilt an jedem Sonntag und Feiertag von 00:00 bis 24:00 Uhr sowie in der Nacht zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. Die BeschrĂ€nkungen gelten fĂŒr Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bestimmte Kombinationen mit AnhĂ€ngern oder SattelanhĂ€ngern.
Bestimmte Transporte â wie z. B. der Transport von Lebensmitteln, Tieren oder Rettungsdienste â sind von dem Verbot ausgenommen. In AusnahmefĂ€llen kann auch eine individuelle Fahrgenehmigung erteilt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllt sind.
FĂŒr Fahrer und Spediteure ist es wichtig, ihre Route durch LĂ€nder wie Liechtenstein, in denen BeschrĂ€nkungen fĂŒr den Schwerverkehr gelten, sorgfĂ€ltig zu planen. Auf diese Weise können sie unnötige Komplikationen und Verzögerungen wĂ€hrend des Transports vermeiden.
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