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Fahrverbot Liechtenstein – 2025

27 August '25

Lesezeit 4 Minuten

Liechtenstein ist zwar flĂ€chenmĂ€ĂŸig klein, hat jedoch strenge Vorschriften fĂŒr den Schwerlastverkehr eingefĂŒhrt. Auf deren Grundlage unterliegen einige Fahrzeuge FahrbeschrĂ€nkungen, die hauptsĂ€chlich nachts sowie an Sonn- und Feiertagen gelten.

Ziel dieser Regelungen ist es, den LĂ€rm zu reduzieren, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und die Umwelt sowie das Leben der Einwohner des FĂŒrstentums zu schĂŒtzen.

In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen zu den Zeiten, zu denen Fahrverbote fĂŒr Lkw in Liechtenstein gelten, zu Ausnahmen, die den Verkehr in bestimmten FĂ€llen zulassen, sowie eine Liste der Feiertage im Jahr 2025, an denen die BeschrĂ€nkungen gelten.

Lkw-Fahrverbot in Liechtenstein – allgemeine Regeln

In Liechtenstein gelten die Verbote hauptsĂ€chlich fĂŒr Lkw, darunter:

  • Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen,
  • Nutzfahrzeuge, Arbeitsfahrzeuge und Fahrzeuge mit AnhĂ€ngern mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen,
  • Kraftfahrzeuge mit SattelanhĂ€ngern, wenn ihr zulĂ€ssiges Gesamtgewicht mehr als 5 Tonnen betrĂ€gt.

Diese BeschrĂ€nkungen gelten im gesamten FĂŒrstentum an allen Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr, d. h. von 00:00 bis 24:00 Uhr.

DarĂŒber hinaus wurde auf dem gesamten Straßennetz des Landes ein Nachtfahrverbot eingefĂŒhrt, das von 22:00 bis 05:00 Uhr gilt – unabhĂ€ngig vom Wochentag.

BeschrĂ€nkungen fĂŒr den Lkw-Verkehr an Feiertagen – Liechtenstein 2025

Das Fahrverbot fĂŒr Lkw in Liechtenstein gilt an folgenden Feiertagen:

DATUM FEIERTAG VERBOTZEITEN
1. JanuarNeujahr00:00 – 24:00 Uhr
6. JanuarDreikönigstag00:00 – 24:00 Uhr
2. FebruarMariĂ€ Lichtmess00:00 – 24:00 Uhr
19. MĂ€rzSt. Josephstag00:00 – 24:00 Uhr
21. AprilOstermontag00:00 – 24:00 Uhr
1. MaiTag der Arbeit00:00 – 24:00 Uhr
29. MaiChristi Himmelfahrt00:00 – 24:00 Uhr
9. JuniPfingsten00:00 – 24:00 Uhr
19. Juni Fronleichnam00:00 – 24:00 Uhr
15. AugustNationalfeiertag des FĂŒrstentums Liechtenstein00:00 – 24:00 Uhr
8. SeptemberGeburt Mariens00:00 – 24:00 Uhr
1. NovemberAllerheiligen00:00 – 24:00 Uhr
8. DezemberMariĂ€ EmpfĂ€ngnis00:00 – 24:00 Uhr
25. DezemberWeihnachten00:00 – 24:00 Uhr
26. DezemberStephanstag / zweiter Weihnachtstag00:00 – 24:00 Uhr

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In Liechtenstein gelten trotz der geringen GrĂ¶ĂŸe des Landes recht strenge Vorschriften fĂŒr den Lkw-Verkehr. Die BeschrĂ€nkungen gelten sowohl an Sonn- und Feiertagen als auch in den Nachtstunden.

Daher ist es wichtig, vor jeder Fahrt durch Liechtenstein genau zu prĂŒfen, ob der geplante Termin nicht mit den geltenden Fahrverboten fĂŒr Lkw zusammenfĂ€llt.

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Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot in Liechtenstein

Bestimmte Fahrzeuge und SonderfÀlle sind von den Lkw-Fahrverboten ausgenommen, die in Liechtenstein an Sonn- und Feiertagen sowie in den Nachtstunden gelten.

Diese Regeln sind in den lokalen Vorschriften detailliert festgelegt und gelten sowohl fĂŒr den regulĂ€ren Verkehr als auch fĂŒr Ausnahmesituationen.

Vom Verbot ausgenommene Transporte ohne zusÀtzliche Genehmigung

Das Fahrverbot gilt nicht fĂŒr den Transport von:

  • frischen Lebensmitteln (nicht gefroren und nicht sterilisiert) mit einer Haltbarkeit von bis zu 30 Tagen,
  • Schlachtvieh und Sportpferden,
  • Schnittblumen,
  • Personen (Personenbeförderung),
  • Landmaschinen und -fahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die einen AnhĂ€nger mit Wohnbereich ziehen (z. B. Wohnmobile),
  • Fahrzeuge öffentlicher Dienste wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Zivilschutz sowie Fahrzeuge, die bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommen.

DarĂŒber hinaus gilt das Verbot nicht fĂŒr landwirtschaftliche Traktoren und andere Kraftfahrzeuge mit AnhĂ€ngern, sofern diese ausschließlich fĂŒr Fahrten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen TĂ€tigkeiten genutzt werden.

Wann kann eine Genehmigung erteilt werden?

Wenn eine Fahrt am Sonntag oder in den Nachtstunden unbedingt notwendig ist und nicht anders organisiert werden kann, kann man eine Genehmigung beantragen.

Dies gilt unter anderem fĂŒr:

  • Zirkusgruppen, KĂŒnstler, Orchester, Messeveranstalter,
  • den Transport von BĂŒhnenbildern und Materialien fĂŒr kulturelle Veranstaltungen,
  • den Transport von Tageszeitungen und Post im Rahmen der gesetzlichen Dienstleistungspflicht,
  • Fernseh- und Medienteams,
  • Mitarbeitern, die die Straßen-, Eisenbahn-, Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsinfrastruktur bedienen.

Wenn eine solche Genehmigung erteilt wurde, ist es zulĂ€ssig, bis zu 25 % des Ladevolumens des Fahrzeugs mit anderen GĂŒtern zu beladen.

Wer erteilt die Genehmigungen?

Die Genehmigungen werden von der Strassenverkehrsbehörde in Liechtenstein erteilt. Beginnt die Fahrt auf Schweizer Gebiet, ist der Antrag bei der zustÀndigen kantonalen Behörde dieses Landes zu stellen.

Jede solche Genehmigung gilt sowohl fĂŒr Liechtenstein als auch fĂŒr die gesamte Schweiz.

Zusammenfassung

Das Lkw-Fahrverbot in Liechtenstein im Jahr 2025 gilt an jedem Sonntag und Feiertag von 00:00 bis 24:00 Uhr sowie in der Nacht zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. Die BeschrĂ€nkungen gelten fĂŒr Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bestimmte Kombinationen mit AnhĂ€ngern oder SattelanhĂ€ngern.

Bestimmte Transporte – wie z. B. der Transport von Lebensmitteln, Tieren oder Rettungsdienste – sind von dem Verbot ausgenommen. In AusnahmefĂ€llen kann auch eine individuelle Fahrgenehmigung erteilt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllt sind.

FĂŒr Fahrer und Spediteure ist es wichtig, ihre Route durch LĂ€nder wie Liechtenstein, in denen BeschrĂ€nkungen fĂŒr den Schwerverkehr gelten, sorgfĂ€ltig zu planen. Auf diese Weise können sie unnötige Komplikationen und Verzögerungen wĂ€hrend des Transports vermeiden.

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Autor

MichaƂ Noga

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