3 September '25
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RumĂ€nien â eines der TransitlĂ€nder, das Mitteleuropa mit Bulgarien, dem Balkan und dem Schwarzmeerraum verbindet â hat detaillierte Vorschriften fĂŒr den Lkw-Verkehr auf seinem Gebiet eingefĂŒhrt.
Im Jahr 2025 gelten die BeschrĂ€nkungen auf ausgewĂ€hlten Abschnitten von Autobahnen und NationalstraĂen â hauptsĂ€chlich wĂ€hrend der Feiertage und Ferienzeiten, wenn das Verkehrsaufkommen am höchsten ist. Die Fahrverbote in RumĂ€nien sollen die Sicherheit auf den StraĂen erhöhen, Staus reduzieren und den Reisekomfort auf beliebten Touristenrouten verbessern.
In diesem Artikel finden Sie Informationen zu den Zeiten, zu denen die Fahrverbote in RumĂ€nien gelten, eine Liste der betroffenen NationalstraĂen und Autobahnen sowie einen Kalender mit den lokalen Feiertagen im Jahr 2025. AuĂerdem erfahren Sie, in welchen Situationen der GĂŒtertransport trotz der geltenden BeschrĂ€nkungen erlaubt ist.
Die rumĂ€nischen Vorschriften sehen BeschrĂ€nkungen fĂŒr den Verkehr von Lastkraftwagen mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen vor. Diese gelten an Feiertagen, jedem Vorfeiertag und in den Ferien â auf ausgewĂ€hlten Abschnitten von NationalstraĂen und Autobahnen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den Strecken zum Schwarzen Meer und durch Regionen mit hohem Touristen- und Transitverkehr gewidmet werden.
Auf ausgewĂ€hlten Abschnitten des StraĂennetzes gelten die Verbote sowohl an Feiertagen (gesetzliche Feiertage) als auch an den Tagen unmittelbar vor diesen Feiertagen.
Ein solches Verbot gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember fĂŒr die Strecke DN7 auf dem Abschnitt PiteĆti (Kreuzung DN7 mit DN7C) â RĂąmnicu VĂąlcea â VeĆtem (Kreuzung DN7 mit DN1) und umfasst Fahrten in beide Richtungen:
Im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September gelten die BeschrĂ€nkungen auch fĂŒr:
Das oben genannte Verbot gilt in beiden Fahrtrichtungen dieser Strecken, sowohl an Feiertagen von 06:00 bis 22:00 Uhr als auch an jedem Tag vor Feiertagen von 16:00 bis 22:00 Uhr.
Die folgende Tabelle enthĂ€lt eine Liste der gesetzlichen Feiertage in RumĂ€nien im Jahr 2025, an denen auf den oben genannten Strecken BeschrĂ€nkungen fĂŒr den Schwerlastverkehr gelten.
Das Verbot gilt an diesen Tagen zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
DATUM | FEIERTAG |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
2. Januar | Neujahr â 2. Tag |
6. Januar | Dreikönigstag |
7. Januar | Synaksa des Heiligen Johannes des TĂ€ufers |
24. Januar | Tag der Vereinigung |
18. April | Karfreitag (orthodox) |
20. April | Ostern (orthodox) |
21. April | Ostermontag (orthodox) |
1. Mai | Tag der Arbeit |
1. Juni | Kindertag |
8. und 9. Juni | Pfingsten (orthodox) |
15. August | MariÀ Himmelfahrt |
30. November | Tag des Heiligen Andreas |
1. Dezember | Nationalfeiertag |
25. Dezember | Weihnachten â 1. Tag |
26. Dezember | Weihnachten â 2. Tag |
ZusĂ€tzlich gilt am Vorabend jedes dieser Feiertage auf der Strecke DN7 (Abschnitt PiteĆti â RĂąmnicu VĂąlcea â VeĆtem) ein Fahrverbot von 18:00 bis 22:00 Uhr, und in der Sommersaison (01.04. â 30.09.) auf der Autobahn A2 (Bukarest â ConstanĆŁa) und der NationalstraĂe DN39 (Agigea â Mangalia) von 16:00 bis 22:00 Uhr.
Die Fahrverbote fĂŒr Lkw in RumĂ€nien im Jahr 2025 sind komplex und gelten fĂŒr bestimmte StraĂen sowie bestimmte Feiertage und Jahreszeiten. Es lohnt sich, im Voraus zu prĂŒfen, welche Strecken in diesem Land von den BeschrĂ€nkungen betroffen sind und zu welchen Zeiten und Terminen die Verbote gelten, um Probleme bei der Durchfahrt zu vermeiden.
Genau dabei hilft HOGS Maps â ein Tool, das speziell fĂŒr Spediteure und Fahrer entwickelt wurde, die auf europĂ€ischen StraĂen unterwegs sind.
Mit seiner Hilfe können Sie:
HOGS Maps berĂŒcksichtigt alle aktuellen Verkehrsregeln â auch saisonale, ferien- und feiertagsbezogene â sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Route gemÀà den geltenden Vorschriften geplant wurde.
In der Sommersaison, vom 1. Juli bis zum 31. August, gelten verschĂ€rfte Fahrverbote fĂŒr Lkw auf den beliebtesten Touristenrouten in RumĂ€nien.
Die BeschrĂ€nkungen variieren je nach Wochentag, Fahrtrichtung und konkreter StraĂe.
Zu den wichtigsten von dem Verbot betroffenen Strecken gehören:
A2 Bukarest â Fundulea â Lehliu â FeteĆti â Cernavoda â ConstanĆŁa
DN7 PiteĆti â RĂąmnicu VĂąlcea â VeĆtem (in beide Richtungen)
DN39 Agigea â Mangalia (in beide Richtungen)
DN22C Murfatlar â Cernavoda (Richtung Cernavoda)
In RumĂ€nien können zusĂ€tzlich zu den stĂ€ndigen VerkehrsbeschrĂ€nkungen fĂŒr Lkw im Sommer aufgrund extremer Hitze weitere Verbote verhĂ€ngt werden. Wenn die Temperaturen 35 °C ĂŒberschreiten, haben die rumĂ€nischen Behörden das Recht, den Verkehr von Lkw mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf bestimmten StraĂenabschnitten wĂ€hrend der Stunden mit der höchsten Sonneneinstrahlung â in der Regel zwischen 11:00 und 19:00 Uhr â vorĂŒbergehend zu stoppen.
Ziel dieser MaĂnahmen ist es, die StraĂenoberflĂ€che vor Verformungen durch den Verkehr schwerer Fahrzeuge bei hohen Temperaturen zu schĂŒtzen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewĂ€hrleisten. Die Verbote können sowohl Autobahnen als auch NationalstraĂen in verschiedenen Regionen des Landes betreffen. Es ist zu beachten, dass die EinfĂŒhrung solcher BeschrĂ€nkungen kurzfristig angekĂŒndigt wird und von den Wettervorhersagen abhĂ€ngt.
Transportunternehmen, die im Sommer Routen durch RumĂ€nien planen, sollten regelmĂ€Ăig die Meldungen der rumĂ€nischen StraĂenverkehrsbehörden und die Wettervorhersagen verfolgen, um ihre PlĂ€ne entsprechend anzupassen und unvorhergesehene AusfĂ€lle zu vermeiden.
Trotz der geltenden BeschrĂ€nkungen sehen die rumĂ€nischen Vorschriften zahlreiche Ausnahmen vom Fahrverbot fĂŒr Lkw vor. Die Ausnahmen gelten sowohl fĂŒr NotfĂ€lle als auch fĂŒr Transporte, die fĂŒr die Logistik, die öffentliche Gesundheit und die Landwirtschaft von Bedeutung sind.
Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge öffentlicher Dienste, z. B. des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der SanitĂ€ts-, StraĂen- und Technischen Dienste sowie humanitĂ€re Transporte und Leichentransporte.
Zu den Ausnahmen gehören auch der Transport von Kraftstoffen und Gasflaschen, medizinischen GerĂ€ten, Arzneimitteln (einschlieĂlich Tierarzneimitteln) und Postsendungen. Das Verbot gilt auch nicht fĂŒr den Transport von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen, Fisch, Fischprodukten, Milchprodukten, Fleisch, frischem Brot sowie einer Vielzahl anderer Lebensmittel, darunter GetrĂ€nke, Honig, Kakao, Zucker und GewĂŒrze.
WĂ€hrend der Erntezeit ist auch der Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom Anbauort zum Verarbeitungs- oder Verkaufsort möglich. DarĂŒber hinaus sind Transporte bei kontrollierter Temperatur sowie der Transport von Waren, die fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Kultur- und Sportveranstaltungen erforderlich sind, nach Erhalt einer entsprechenden Genehmigung zulĂ€ssig.
Diese Ausnahmen ermöglichen es, die KontinuitĂ€t der Lieferungen aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der BĂŒrger zu gewĂ€hrleisten. Es ist jedoch zu beachten, dass der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle Dokumente vorlegen muss, die die RechtmĂ€Ăigkeit der Fahrt bestĂ€tigen.
Im Jahr 2025 behĂ€lt RumĂ€nien ein differenziertes System von Fahrverboten fĂŒr Lkw mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen bei. Es umfasst sowohl Feiertage als auch die Ferienzeit. Besondere Aufmerksamkeit sollte den beliebten Strecken wie der Autobahn A2, der DN7 oder der DN39 gewidmet werden, auf denen die BeschrĂ€nkungen am hĂ€ufigsten auftreten.
Bevor Sie sich auf den Weg machen, sollten Sie sich ĂŒber die GĂŒltigkeitsdauer der Verbote, die Liste der betroffenen StraĂen und die Ausnahmen, die eine Fahrt trotz der BeschrĂ€nkungen ermöglichen, informieren.
Am besten nutzen Sie ein Tool wie HOGS Maps, das Sie nicht nur ĂŒber aktuelle Verbote informiert, sondern Ihnen auch dabei hilft, Ihre Route so zu planen, dass Sie diese sicher umfahren können.
Wenn Sie mehr ĂŒber Fahrverbote in Europa erfahren möchten, lesen Sie:
Fahrverbote in der Slowakei >>>
Fahrverbote in der Schweiz >>>
Fahrverbote in Deutschland >>>
Fahrverbot in Belgien und den Niederlanden >>>